Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 wird der neue Personalausweis ausgestellt. Er hat die Größe einer Scheckkarte und beinhaltet einen Chip, in welchem die Personendaten, das Lichtbild, die Anschrift und eventuell eine gewünschte Online-Ausweisfunktion gespeichert werden. Darüber hinaus können auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke bei Antragstellung abgespeichert werden.

Beantragung:

Sie können den Personalausweis im Bürgerbüro oder bei den Bezirksämtern beantragen.
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:

  • bisheriger Personalausweis
  • Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild (Passbild) aus neuester Zeit (nicht älter als 3 Monate) mit hellem, einfarbigen Hintergrund
  • Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Familienbuch (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
  • Heiratsurkunde, sofern der Personalausweis nach Eheschließung wegen Namensänderung neu beantragt wird
  • Bei Einbürgerungen: Einbürgerungsurkunde und übersetzte Geburtsurkunde
  • Bei unter 16-Jährigen (die persönliche Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich erforderlich): Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen. Ggf. Zustimmungserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils, eventuell Sorgerechtsnachweis.

Bearbeitungszeit: ca. 5 - 6 Wochen

Gebühren:

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro (3 Monate gültig)

Weitere gebührenfreie Leistungen:

  • Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online-Ausweisfunktion bei Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro bzw. im Bezirksamt (z.B. PIN vergessen)
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Bei Beantragung des neuen Personalausweises erhalten Sie von der Personalausweisbehörde eine Informationsbroschüre über die weiteren Funktionen des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.

 

Verlängerungen sind nicht möglich!
Prüfen Sie rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.

Änderungen

Im Personalausweis kann nur die Anschrift bei Wohnortwechsel geändert werden.
Bei Änderungen der Personaldaten (z.B. Namensänderung durch Heirat) muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Bei Verlust eines Personalausweises muss bei der Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige gemacht werden und mit Vorlage eines Reisepasses oder einer Geburtsurkunde ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Bei Diebstahl muss bei der Polizei eine Anzeige gemacht werden und mit Vorlage dieser Diebstahlsanzeige, eines Reisepasses oder einer Geburtsurkunde bei der Personalausweisbehörde ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Wichtige Informationen zum Verlust bzw. Wiederauffinden eines Ausweisdokumentes
Wichtige Informationen zum Verlust bzw. Wiederauffinden eines Ausweisdokumentes

Wird vom Inhaber der Verlust oder Diebstahl eines Ausweisdokumentes an die Pass- und Ausweisbehörde gemeldet, wird eine Verlustmeldung an die Polizei veranlasst, damit das verlorene Dokument in der INTERPOL-Datenbank (Sachfahndungsdateien) aufgenommen wird. Ein Grenzübertritt mit diesem Dokument ist dann nicht mehr möglich.

Sollte das Dokument wieder aufgefunden werden, ist dies unverzüglich an die Pass-und Ausweisbehörde zu melden. Auch bei Personenkontrollen durch die Polizei kann ein als verloren gemeldetes Dokument sichergestellt werden oder es wird als Fundsache an die Pass-und Ausweisbehörde übermittelt. Sobald die Pass-und Ausweisbehörde das Wiederauffinden mitgeteilt bekommt, wird an die Polizei die Löschung des Dokumentes in der INTERPOL-Datenbank veranlasst.

Wir weisen darauf hin, dass das Dokument trotz Meldung des Wiederauffindens an die INTERPOL-Datenbank, immer noch zur Fahndung ausgeschrieben sein kann. Mit einer sofortigen weltweiten Löschung der Seriennummer in den Sachfahndungsdateien kann nicht gerechnet werden.

Es gibt Länder, die von der Einreise mit einem Ausweisdokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, dringend abraten. Auch wenn das Dokument wieder aufgefunden und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Pass-und Ausweisbehörde mitgeteilt wurde, besteht keine Garantie, dass die Löschung der Verlustmeldung an allen Grenzübergängen verarbeitet wurde.

Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschland uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann daher nicht gegeben werden.

Es wird empfohlen,  bei Verlust eines Dokumentes ein neues Dokument zu beantragen.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen in Ihr Urlaubsland können Sie sich beim Auswärtigen Amt www.auswaertiges-amt.de „Reise- und Sicherheitshinweise“ oder bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Ihres Ziellandes erkundigen. Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Pass- und Ausweisbehörden keine verbindlichen Auskünfte über die Bestimmungen anderer Staaten erteilen dürfen und dies auch nicht können.

Ausländische Ausweisdokumente

Für die Ausstellung ausländischer Ausweisdokumente sind die jeweiligen Konsulate zuständig.

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